Tierreport – Offizielles Organ des Schweizer Tierschutz STS
Tierreport – Offizielles Organ des schweizer Tierschutz STS

Den Hunden fehlen Kontakte und Auslauf

  • Dieser alte Hund wurde ständig an der Leine gehalten.

    Dieser alte Hund wurde ständig an der Leine gehalten.

  • Der Boden, auf dem die Schweine gehalten wurden, war voller Jauche.

    Der Boden, auf dem die Schweine gehalten wurden, war voller Jauche.

  • Die Tauben wurden wochenlang in einem winzigen Käfig ohne Möglichkeit für Freiflug gehalten.

    Die Tauben wurden wochenlang in einem winzigen Käfig ohne Möglichkeit für Freiflug gehalten.

  • Die Katzen dieser Zucht hatten keine Schnurrhaare.

    Die Katzen dieser Zucht hatten keine Schnurrhaare.

  • Dieser Esel hatte starke Schmerzen in den Füssen und war sehr abgemagert.

    Dieser Esel hatte starke Schmerzen in den Füssen und war sehr abgemagert.

Dieser alte Hund wurde ständig an der Leine gehalten.(© STS)

Die spezifische Fachstelle Tierschutzkontrollen des Schweizer Tierschutz STS kümmert sich um gemeldete Tiermisshandlungen und tierschutzwidrige Haltungen. Dabei werden Meldungen zu allen Tierarten und aus allen Regionen der Schweiz behandelt.

Med. Vet. Caroline Lüthi, Leiterin STS-Fachstelle Tierschutzkontrollen

Der Schweizer Tierschutz STS verfügt über keine rechtliche Befugnis – das heisst, er kann kein Tier beschlagnahmen oder verlangen, dass die Besitzerin oder der Besitzer Massnahmen zur Verbesserung des Tierwohls ergreift. Bei seinen Besuchen vor Ort beurteilt der STS die Lage und klärt die Besitzerinnen und Besitzer über die Bedürfnisse der Tiere sowie die gesetzlichen Mindestanforderungen auf. Zudem gibt er Ratschläge, wie die Haltung der Tiere verbessert werden kann. Denn oft wissen die Besitzerinnen und Besitzer zu wenig über die Bedürfnisse ihrer Tiere. Auch persönliche Schwierigkeiten – zum Beispiel finanzielle Probleme, eine Trennung oder ein Stellenwechsel – können zu Versäumnissen führen.

Kantone sind zuständig

Dieser alte Hund wurde ständig an der Leine gehalten.(© STS)

Der STS hilft den Tierbesitzerinnen und -besitzern im Rahmen seiner Möglichkeiten, Lösungen für eine Verbesserung des Tierwohls zu finden. Schwere Fälle – wenn ein Tier also wiederholt in Gefahr ist, misshandelt oder tierschutzwidrig gehalten wird – werden den kantonalen Veterinärbehörden gemeldet, denn die Zuständigkeit liegt bei dem Kanton, in dem die Tiere gehalten werden. Das Veterinäramt muss die ihm gemeldeten Fälle kontrollieren und falls nötig Massnahmen ergreifen.

Viele Fälle befinden sich in der Grauzone, das heisst, es können zwar keine Versäumnisse nachgewiesen werden, aber die Haltung ist nicht optimal und müsste verbessert werden. Das ist unter anderem der Fall, wenn etwa Rinder nicht genügend Weidegang haben.

Kontakt und Auslauf fehlen

Die Tauben wurden wochenlang in einem winzigen Käfig ohne Möglichkeit für Freiflug gehalten. (© STS)

Bei Hunden kommt es oft vor, dass sie nicht ausreichend ausgeführt werden oder nicht genügend soziale Kontakte mit Menschen oder anderen Hunden haben – sprich den ganzen Tag allein sind. Auch die Haltung in Zwingern ohne Wetterschutz kann angezeigt werden.

Ebenfalls oft gemeldet werden häufiges Bellen, Hunde, die ständig an der Leine gehalten werden, Tiere, die ein stereotypes Verhalten zeigen (im Kreis laufen, eigenen Kot fressen), aggressiv sind oder gar Gewalt durch ihre Besitzerin oder ihren Besitzer erfahren.

Die Katzen dieser Zucht hatten keine Schnurrhaare. (© STS)

Bei Katzen sind häufige Meldegründe schlechte Fütterung, mangelnde Hygiene oder Pflege, besorgniserregender Gesundheitszustand (zu mager oder übergewichtig), häufiges Miauen, Tiere, die den ganzen Tag allein gehalten werden, oder die Zucht von Katzen ohne Schnurrhaare.

Kaninchen werden oft ohne Auslauf in einem winzigen Käfig gehalten, haben zu wenig Stroh, Wasser und Nageobjekte oder sie leben unter schlechten hygienischen Bedingungen. Es ist verboten, die Kaninchen allein und ohne Blickkontakt mit einem anderen Tier zu halten. Ebenfalls gemeldet wird manchmal, wenn die Langohren nicht vor Fuchsangriffen geschützt sind.

Dreissig Prozent mehr Fälle

Dieser Esel hatte starke Schmerzen in den Füssen und war sehr abgemagert. (© STS)

Die Fachstelle Tierschutzkontrollen des STS erhält jährlich rund zweihundert Meldungen betreffend Tiermisshandlungen oder schlechter Haltung. 2022 gab es eine Zunahme der Fälle von rund dreissig Prozent gegenüber früheren Jahren. Unsere beiden Kontrolleure, ein Bauer und ein Tierarzt, haben seit Jahresbeginn in der ganzen Schweiz über neunzig Besuche vor Ort durchgeführt. Achtzig Prozent der uns gemeldeten Fälle befinden sich in der Deutschschweiz, zwanzig Prozent in der Romandie und unter einem Prozent im Tessin. Die meisten Fälle wurden aus den Kantonen Bern (33 Fälle), Zürich (28) und Aargau (23) gemeldet.

Wir stellen eine Veränderung fest in Bezug auf die Arten, die am häufigsten gemeldet werden. In den letzten Jahren erhielten wir vorwiegend Klagen wegen der Haltung von Hunden, Pferden und Rindern. In diesem Jahr betreffen die gemeldeten Fälle vorwiegend Hunde (86), Katzen (28) und Kaninchen (23). Der STS hat 56 Fälle an die kantonalen Veterinärbehörden weitergeleitet.

Meldeformular

Fälle von Tiermisshandlungen können dem STS über das Onlinemeldeformular unter folgender Adresse gemeldet werden: www.tierschutz.com/tierschutzkontrollen

Tags: Tierreport 4/22, Tierschutzkontrollen

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