Qualvolles Leiden für die Luxusindustrie
© Adobe StockDie Häute exotischer Tiere gelangen als Handtaschen, Schuhe, Uhrenarmbänder oder Gürtel in die Luxusgeschäfte. Die Schweiz spielt als Umschlagplatz solcher Leder eine wichtige Rolle im internationalen Handel – und steht deshalb besonders in der Verantwortung.
Dr. Samuel Furrer, Zoologe, STS-Fachstelle Wildtiere
Zwar ist der Handel von geschützten Tierarten geregelt, und es werden dafür entsprechende Papiere benötigt. Diese sagen aber nichts über den Umgang mit den Tieren aus: Fang-, Haltungs- und Tötungsmethoden sind nicht tangiert. Die EU hatte 2004 den Import von Pythonhäuten aus Malaysia gestoppt wegen Zweifeln an der Nachhaltigkeit der Wildfangentnahmen. Malaysia liess jedoch nicht locker und bewirkte, dass das Exportverbot 2016 wieder aufgehoben wurde – entgegen der Warnungen vor schwindenden Schlangenbeständen und daraus resultierenden Rattenplagen. Trotz aller Unsicherheiten wäre es ein Schritt in die richtige Richtung, wenn im Handel die jeweiligen Leder bezüglich Tierart, Herkunft und Gewinnungsart bezeichnet werden müssten. Der Schweizer Tierschutz STS setzt sich deshalb für eine Deklarationspflicht von Reptilienleder ein.
Nicht mehr als ein Papiertiger
Nur in wenigen Exportländern wie den USA, Australien oder Südafrika existieren Tierschutzrichtlinien, die Mindeststandards vorgeben. Sie sind allerdings wesentlich tiefer angesetzt, als es das Schweizer Tierschutzgesetz vorsieht, und müssten deshalb aus Schweizer Sicht als tierquälerisch angesehen werden. Noch wesentlich schlimmer ist der Umgang mit den Reptilien in Südostasien, Südamerika und Teilen Afrikas, wo gar keine gesetzlichen Vorgaben bestehen. Dass die Schweiz sich an vorderster Front dafür eingesetzt hat, internationale Empfehlungen zum Töten von Reptilien zu implementieren, ist durchaus löblich. Solange diese Richtlinien jedoch nicht verbindlich sind und deren Umsetzung kontrolliert sowie Verfehlungen sanktioniert werden, bleiben die Artikel lediglich Papiertiger, ohne eine Verbesserung des Tierwohls zu bewirken.
Die Position des STS
Der Umgang mit den Reptilien in den Herkunftsländern muss nach vergleichbaren Tierschutzstandards erfolgen, wie sie in der Schweiz vorgegeben sind. Kann dies nicht transparent und glaubwürdig belegt werden, so ist auf den Kauf von Produkten mit Exotenleder zu verzichten.Tags: Tierreport 4/19, Reptilienleder