Wenn einer eine Reise tut …
Die schönsten Tage im Jahr gemeinsam mit dem geliebten Heimtier verbringen: Was Tierhalter unbedingt beachten müssen, damit Reise und Aufenthalt an fremden Orten für alle zum entspannten Erlebnis werden.
Simon Hubacher
Für einen Kurztrip oder Ferien von ein paar Wochen sind Heimtiere wie Nager, Kaninchen, Vögel und oft auch Katzen in ihrer angestammten Umgebung besser aufgehoben – wenn die Betreuung optimal organisiert ist. Ortswechsel und Reisen in engen Käfigen sind nicht so ihre Sache. Bei längeren Aufenthalten müssen Halter dieser Tierarten die veterinär- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Dazu zählt auch, zu wissen, ob Heimtiere an der Feriendestination überhaupt erlaubt sind, wie die Einreisebestimmungen des Ferienlandes lauten und ob allenfalls Impfungen nötig sind. Fragen Sie Ihren Tierarzt und erkundigen Sie sich online, beispielsweise auf der Website des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.
Bei Streunern gilt: nicht füttern! Tiere, die sich an Futterspenden gewöhnen, leiden umso mehr, wenn die Feriensaison vorbei ist und die tierliebenden Touristen abreisen. (© Adobe Stock)
Zwischenstopps einplanen
Bei Ferien mit Hunden muss man differenzieren: Geht es um Kurzreisen, Städtereisen, Flugreisen, Orte mit restriktiven Einreisevorschriften für Hunde oder um ein südliches Land mit hohen Temperaturen, dann lassen Sie Ihren Vierbeiner lieber bei mit dem Tier vertrauten Bekannten oder in der Obhut eines anerkannten Tiersitters. Auch seriöse Hundepensionen und Tierheime sind eine Möglichkeit. Wer Schweizferien im Schnee mit viel Winterwandern oder Sommerferien in den Bergen plant, macht sich selbst und seinem Vierbeiner in der Regel eine grosse Freude, wenn dieser dabei sein darf. Auch Destinationen in unseren Nachbarländern sind machbar, sofern der Hund im Auto sicher untergebracht ist, nicht zu heiss hat, trinken kann und Zwischenhalte mit kurzen Spaziergängen eingeplant sind. Wer mit dem Zug reist, sollte an einer oder mehreren Stationen aussteigen, damit sich der Hund versäubern kann, und den nächsten Zug nehmen. Beachten Sie, dass in einigen Ländern eine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht besteht. Eine allgemeine Leinenpflicht kennen beispielsweise Belgien, Dänemark und Holland. In Italien müssen Leine und Maulkorb zumindest mitgeführt werden. Hunde, Katzen (und übrigens auch Frettchen) benötigen für Reisen in Europa mindestens einen Heimtierausweis, eine Kennzeichnung mit Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung. Für die genauen Vorschriften sind unbedingt die Bestimmungen des Ziellandes zu beachten – und ebenso, was die Rückkehr in die Schweiz betrifft.
Ferienangebote mit Hunden
Gerade für Ferien mit Hunden gibt es inzwischen eine breite Palette an speziellen Angeboten. Auf Suchmaschinen für Ferienwohnungen lassen sich gezielt Unterkünfte auflisten, in denen Vierbeiner erlaubt sind. Verschiedene Hotels in der Schweiz, Deutschland, Österreich oder dem Südtirol haben sich auf Gäste mit Hunden eingerichtet – angefangen vom Hundebettchen über hoteleigene Hundewiesen bis hin zum Dogsitting. Meistens darf der vierbeinige Freund abends mit ins Hotelrestaurant und muss nicht allein auf dem Zimmer bleiben. Wenn ein Tierarzt nötig wird, wissen die Leute am Empfang, wohin man sich wenden muss. Für gesellige Hunde sind solche Ferien natürlich eine tolle Sache, ist doch quasi garantiert, dass sie auf Artgenossen treffen und sich gemeinsam austoben können.
Vor Ort unterstützen
Für Tierfreunde oft ein heikles Thema ist die Tierhaltung in fremden Ländern, insbesondere in Süd- und Südosteuropa. Abgemagerte Strassenhunde, verwilderte Katzen, zur Schau gestellte Tiere auf Märkten oder fragwürdige Tiershows, wie sie bei uns nicht zulässig sind, sorgen für Empörung, manchmal auch für Mitleid. Bei Streunern gilt: nicht füttern! Tiere, die sich an Futterspenden gewöhnen, leiden umso mehr, wenn die Feriensaison vorbei ist und die tierliebenden Touristen abreisen. Streunende Tiere mit nach Hause zu nehmen, ist meistens keine gute Idee. Die Probleme beginnen bereits beim Zoll, denn die Einfuhr von Tieren in die Schweiz ist klar geregelt. Es braucht immer korrekte Papiere und eine gültige Tollwutschutzimpfung. Bei der Einreise aus Tollwutrisikoländern gelten weitergehende Auflagen wie ein Bluttest, längere Wartefristen oder eine Einfuhrbewilligung. Schweizer Tierheime kennen genügend Fälle, bei denen mitgebrachte Hunde oder Katzen am Schluss bei ihnen landeten, weil die neuen Besitzer überfordert waren. Unterstützen Sie lieber eine lokale Tierschutzorganisation, die streunende Katzen und Hunde kastriert, impft, Futter beschafft und ein Tierheim betreibt, wo geeignete Tiere eine Chance auf Vermittlung vor Ort erhalten. Von Tieren auf Märkten oder Tiersouvenirs lässt man am besten die Finger. Und besuchen Sie ausserhalb der EU, der USA und Australien möglichst keine Zoos – vor allem nicht, wenn sie nicht dem Weltzooverband WAZA angehören. Gehen Sie auch nicht in Raubkatzen- oder Bärenzuchtstationen, «Tigertempel» oder Farmen, wo man Raubkatzen streicheln kann. Auch das in Südostasien beliebte Elefantenreiten im Dschungel sollte aus Tierschutzsicht nicht unterstützt werden, weil in den Elefantencamps oft unhaltbare Zustände herrschen.
Reisen mit Vögeln
Um eine Einschleppung der Vogelgrippe zu verhindern, unterliegt das Reisen mit Heimtiervögeln strengen Auflagen. Für die Ausreise aus der Schweiz mit Heimtiervögeln müssen die jeweiligen Einreisebedingungen des Ziellandes beachtet werden. Handelt es sich um artengeschützte Vögel wie Papageien oder Sittiche, müssen zusätzlich zu den seuchenpolizeilichen Bedingungen auch die Einreisebedingungen für artengeschützte Tiere des jeweiligen Landes eingehalten werden.
Tags: Hunde, Reisen, Ferien, Tierreport 1/19